Grundsätze

Finanzielle Ansprüche

Für Mitgliedsverbände Im Rahmen von Forward 3.0 erhält jeder FIFA-Mitgliedsverband bis zu USD 8 Millionen über den gesamten Vierjahreszyklus 2023–2026.

bis zu USD 1,25 Millionen pro Jahr für Betriebskosten:Freigabe von USD 650 000 jeweils im Januar zur Deckung der Kosten für die tägliche Arbeit, die Administration und den Betrieb
Auszahlung von bis zu USD 600 000 jeweils im Juli, sofern der FIFA-Mitgliedsverband bis zu zehn Aktivitäten durchführt (USD 50 000 pro Aktivität), z. B. wenn er: (1) Männer-, Frauen- und Jugendwettbewerbe (in jeweils zwei Alterskategorien für Mädchen und Jungen) organisiert, wobei jeder Wettbewerb mindestens zehn Teams und mindestens 90 Spiele umfassen sowie jedes Jahr mindestens sechs Monate dauern muss, (2) aktive Männer-, Frauen- und Jugendnationalteams hat, die pro Jahr je mindestens vier Spiele bestreiten, (3) für die Spielerregistrierung und das Wettbewerbsmanagement über ein funktionstüchtiges und laufend aktualisiertes IT-System verfügt (das bei Bedarf von der FIFA kostenlos zur Verfügung gestellt wird), (4) Programme für Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen hat.
USD 3 Millionen für 2023–2026 für Projekte, die auf die genehmigte Zielvereinbarung des FIFA-Mitgliedsverbands abgestimmt sind und in erster Linie die Fussballinfrastruktur (z. B. Spielfelder, technische Zentren, Trainingsanlagen, Stadien, Verbandssitze) betreffenDie Projekte dürfen auch andere Entwicklungsbereiche betreffen, sofern der FIFA-Mitgliedsverband über mindestens ein Stadion/Spielfeld, auf dem Länderspiele ausgetragen werden können, einen geeigneten Verbandssitz und ein funktionstüchtiges technisches Zentrum verfügt.
bis zu USD 1 Million pro Jahr zur Deckung von Reise- und Unterkunftskosten sowie USD 200 000 pro Vierjahreszyklus für Fussballausrüstung für FIFA-Mitgliedsverbände, die dringend auf Hilfe angewiesen sindAls dringend auf Hilfe angewiesen gilt ein FIFA-Mitgliedsverband, wenn seine Einnahmen jährlich nicht mehr als USD 4 Millionen betragen. Massgebend sind die Einnahmen, die im jährlichen statutarischen Buchprüfungsbericht zum Vorjahr, der der FIFA jeweils bis zum 30. Juni vorgelegt wurde, aufgeführt sind.

Für Konföderationen Im Forward-Zyklus 3.0 erhält jede Konföderation bis zu USD 60 Millionen über den gesamten Vierjahreszyklus 2023–2026 für die allgemeine Förderung, Verbreitung und Organisation des Fussballs auf dem Gebiet ihrer Mitgliedsverbände. Der Betrag wird in zwei Raten à USD 7,5 Millionen ausgezahlt, fällig jeweils im Januar und Juli.

Für Zonen-/Regionalverbände Im Forward-Zyklus 3.0 erhält jeder Zonen-/Regionalverband bis zu USD 5 Millionen über den gesamten Vierjahreszyklus 2023–2026.

Dieser Betrag ist für die Organisation von Männer-, Frauen-, Junioren- und Juniorinnenwettbewerben bestimmt und wird in jährlich Raten von USD 1,25 Millionen jeweils im Januar an den betreffenden Zonen-/Regionalverband ausgezahlt. Begünstigt werden nur Zonen-/Regionalverbände, die im entsprechenden Jahr mindestens einen Frauenwettbewerb sowie je zwei Junioren- und Juniorinnenwettbewerbe (für Nationalteams oder Vereine) organisieren.

Mehr zum Reglement für das FIFA-Forward-Programm 3.0 erfahren:

Berichterstattung und Buchprüfung

Mit Forward 1.0 wurden auch strengere Kontrollen eingeführt, damit die für die Fussballförderung bestimmten Mittel transparent, umsichtig und wirkungsvoll eingesetzt werden.

  • Mit jedem FIFA-Mitgliedsverband wird die Entwicklungsstrategie für zwei bis vier Jahre in einer Zielvereinbarung festgeschrieben, die von der Entwicklungskommission genehmigt werden muss.

  • Alle massgeschneiderten Projekte müssen an die Zielvereinbarung geknüpft sein.

  • Jedes Projekt mit einem Wert von über USD 300 000 muss von der FIFA-Entwicklungskommission bewilligt werden.

  • Die FIFA-Administration kontrolliert bei allen Projekten die Umsetzung, die Ergebnisse und die Wirkung.

  • Die Forward-Mittel jedes FIFA-Mitgliedsverbands werden einer unabhängigen Buchprüfung unterzogen.

  • Ein Entwicklungsreglement mit strengeren Bestimmungen wie grösseren Kontrollbefugnissen und schärferen Vollzugsmassnahmen wurde erlassen.

  • Die Berichte der unabhängigen Buchprüfung der FIFA-Mitgliedsverbände werden veröffentlicht.

Im Rahmen von Forward 2.0 müssen die FIFA-Mitgliedsverbände:

  • die Einhaltung und Förderung der Grundsätze des Diskriminierungsverbots, von Vielfalt, Barrierefreiheit und Inklusion sowie der Menschenrechte für alle gewährleisten,

  • Massnahmen treffen, um Kinder und Minderjährige vor möglichem Missbrauch zu schützen und ihr Wohlergehen im Fussball zu fördern,

  • jede Situation vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen kann,

  • die Verwendung von Bargeld vermeiden,

  • Belege über alle Ausgaben und Zahlungen mit FIFA-Forward-Mitteln aufbewahren,

  • die FIFA-Forward-Mittel ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwenden,

  • alle Beiträge und Zuschüsse, die im Rahmen von Forward 1.0 gewährt wurden, bis zum 31. Dezember 2020 nutzen, wobei Mittel, die nicht zweckmässig genutzt wurden, vom Anspruch für die Geschäftsperiode 2019–2022 abgezogen werden.

Zusätzlich zu den Vorgaben von Forward 1.0 und 2.0 schreibt Forward 3.0 vor:

  • bei Problemen und/oder Änderungen bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele das FIFA-Generalsekretariat unverzüglich zu informieren,

  • den ökologischen Fussabdruck eigener Aktivitäten zu mindern und sorgsam mit Ressourcen umzugehen, um eine nachhaltige und umweltfreundliche Entwicklung zu fördern,

  • dafür zu sorgen, dass die beantragten Mittel nicht anderweitig von der FIFA, einer Konföderation, einem FIFA-Mitgliedsverband, einem Zonen-/Regionalverband oder einer anderen Stelle beantragt wird.

  • Unter Forward 3.0 nicht verwendete Gelder werden bis zum 31. Dezember 2028 abgegrenzt.

WARNUNG: betrügerische Ausschreibungen

Mehrere Unternehmen haben offenbar E-Mails erhalten, die einen Bezug zur FIFA oder zu Projekten/Veranstaltungen der FIFA vorgeben. Viele dieser E-Mails erwecken einen offiziellen Anschein, indem eingetragene Warenzeichen der FIFA, Unterschriften von FIFA-Angestellten und/oder falsche FIFA-E-Mail-Konten verwendet werden. Die Empfänger sollen so überzeugt werden, ein Gebot abzugeben und dabei möglicherweise vertrauliche Informationen preiszugeben und/oder Geld zu zahlen, um die vollständigen Ausschreibungsunterlagen zu erhalten.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass die E-Mail-Adressen von FIFA-Angestellten mit fifa.org enden. Bei E-Mails von Adressen anderer Domains, die einen Bezug zur FIFA vorgeben, handelt es sich daher sehr wahrscheinlich um Betrug, weshalb Vorsicht geboten ist.

Zuletzt aktualisiert: Montag, 27. Januar 2025 um 22:17